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1. Allgemeines Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge mit Produktentwicklung & Produktneuheiten Adamo, Samstr. 69/4, A-5023 Salzburg. Mündliche Nebenabreden müssen schriftlich, per E-Mail oder Fax bestätigt werden. 2. Auftragserteilung Ein gültiger Vertrag entsteht durch eine schriftliche oder online bestellte Auftragserteilung von Seiten des Vertragspartners und ist nach einer schriftlichen Bestätigung der Firma Produktneuheiten Adamo rechtsgültig. Gelieferte Produkte oder erbrachte Dienstleistungen werden mit Eigentumsvorbehalte geliefert, und bleiben bis zur endgültigen Bezahlung durch den Auftraggeber im Eigentum von Produktentwicklung & Produktneuheiten Adamo. Wird eine Lieferung oder Dienstleistung nicht fristgerecht bezahlt, hat die Firma Produktentwicklung & Produktneuheiten Adamo das Recht, Produktlieferungen einzustellen bis der Betrag beglichen wurde. Angebote haben eine Gültigkeit von max. 4 Wochen. 3. Preise und Versandkosten Die von uns veröffentlichten Preise sind zum Zeitpunkt der Bestellung verbindlich. Sie beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer ohne Versandkosten. Zoll und Umsatzsteuer für die Verzollung und Versteuerung von Waren, die ins EU-Ausland versandt wurden, hat der Käufer selbst zu tragen. Die Waren werden in diesem Fall umsatzsteuerfrei geliefert und die Preise verstehen sich ohne Zoll und Umsatzsteuer. 4. Zahlungsbedingungen Länderunabhängig ist die Zahlung mittels >> Banküberweisung/Vorauszahlung >> Postnachnahme möglich. Die Versandspesen sind vom Käufer zu tragen, ab einem Verkaufswert von € 250,-- inkl. USt trägt die Versandspesen die Firma Produktentwicklung & Produktneuheiten Adamo. 6. Versand und Haftungsübergang Produktentwicklung & Produktneuheiten Adamo behält sich das Recht vor, das Transportunternehmen selbst zu wählen. Der Transport ist in jene Länder möglich, die auf der Website angeführt sind. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmer übergeben worden ist. Etwaige Transportschäden sind zu protokollieren und dem Transportunternehmen sofort mitzuteilen. Bei Rücksendungen des Kunden an die Firma Produktentwicklung & Produktneuheiten Adamo trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei Produktentwicklung & Produktneuheiten Adamo in Salzburg. 7. Lieferung Die Lieferung der bestellten Waren erfolgt nach Zahlungseingang (außer bei der Zahlungsart Postnachnahme). 8. Leistungsumfang Der Leistungsumfang beinhaltet alle im Bestellformular, im schriftlichen Angebot oder im E-Mail Verkehr angegebenen Produkte oder Dienstleistungen. Zusätzliche Dienstleistungen müssen schriftlich vereinbart werden, mündliche Vereinbarungen können nicht berücksichtigt werden. 9. Mängelrügen, Gewährleistung und Schadenersatz Etwaige Mängelrügen sind unverzüglich nach Erhalt und Prüfung der Ware aufzuzeigen. Gewährleistungen für Endverbraucher sind nach dem Österreichischen Konsumentenschutzgesetz zu behandeln. Für Wiederverkäufer gilt das österr. Unternehmensgesetzbuch. 10. Kulanzrücknahme – Annahmeverweigerung Sollten sie die Ware transportbeschädigt erhalten, so haftet dafür das Transportunternehmen. Eine Kulanzrücknahme ist nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung von Produktentwicklung & Produktneuheiten Adamo möglich. 11. Vertragsrücktritt Gem §§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz kann der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von 7 Tagen zurücktreten. Es genügt, eine Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen. 12. Produkthaftung Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre von Produktpromotion Adamo verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. 13. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Produktneuheiten Adamo. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher, darf er bis zur vollständigen Bezahlung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware. 14. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Vertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten zur Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn-, Geschäfts- bzw E-Mailadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum. Der Kunde erhält keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. 15. Anwendbares Recht Für die Gewährleistungsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Republik Österreich. 16. Gerichtsstand Alleiniger Gerichtsstand ist der für die Produktentwicklung & Produktneuheiten Adamo zuständige Gerichtsbezirk Salzburg. Diese Bedingungen gelten bis auf Widerruf. Salzburg, November 2009
Ein paar Gedanken zu Produktideen und Produktneuheiten:
Was sind Produktneuheiten ? Was wird in der Regel als Produktneuheit bezeichnet ? Heutzutage werden kleine Verbesserungen an bestehenden Produkten bereits als Produktneuheiten verkauft; das geht wohl am Charakter von Produktneuheiten weit vorbei. Produktneuheiten sollten doch innovative, völlig neu entwickelte Produkte sein, die das Leben einfacher und praktischer gestalten. Mit der Bezeichnung Produktneuheiten werden Kunden sehr oft nur angelockt in der Hoffnung, dass sie die Produktneuheit einfach glauben und kaufen; es ist schon abenteuerlich, was heutzutage als Produktneuheiten bezeichnet wird. Handelt es sich um eine Produktneuheit, wenn ein spezieller Haushaltsartikel nun eine Arretierung erhält, damit er nicht mehr unbeabsichtigt zusammenklappen kann ? Soviel zum Thema Produktneuheiten, wenn ihnen jemand ein Produkt offeriert, das es schon seit ewigen Zeiten gibt und nur durch eine kleine Verbesserung, doppelt so teuer sein soll, als das Bestehende.
Ein Haushaltsartikel als unvergleichliches Werbegeschenk
| In einer kleineren Variante auch zur Verkaufsförderung und Kundenbindung als nicht alltägliches Werbegeschenk für Rohrhersteller bestens geeignet. Als Haushaltsartikel für die Aufbewahrung von Rollen (Frischhaltebeuteln, Alufolien, Backpapier etc.) in jeder Küche erfüllt das universelle Aufbewahrungssystem gute Dienste. Mit ihrem Firmenlogo versehen, ist diese Produktneuheit für ihr Unternehmen bei den Beschenkten viele Jahre stets präsent, wann immer sie einen Gegenstand in das Rohr geben oder daraus entnehmen! Preise auf Anfrage!
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| Das universelle Aufbewahrungssytem, der Haushaltsartikel für die Aufbewahrung länglicher Gegenstände jeder Art, ist auch beim Amt der Europäischen Union für die Eintragung von Marken und Geschmachsmustern (kurz HABM) in allen EU-Staaten, in den Ausführungen mit runden und mehreckigen Rohren geschützt. Reg. Nr. 001642083 - Alle Rechte bei René Adamo, Salzburg, Austria |
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